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Hoffnung für Schuldner von Hudson Advisors & Lone Star


Rechtsauffassung der BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB-Rechtsanwälte wird durch Bericht des ZDF-Magazins Frontal 21 bestätigt. Durch einen Bericht des ZDF-Magazins "Frontal 21" vom 22.08.2006 wurde die Rechtsauffassung der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte erneut bestätigt, wonach
die Praktiken der Kreditkäufer Lone Star und Hudson Advisors in vielen Fällen einer rechtlichen Überprüfung wohl nicht standhalten werden. Wie auch Prof. Dr. Reifner vom renommierten Institut für Finanzdienstleistungen in Hamburg erläuterte, können die Kreditaufkäufer nicht ohne weiteres die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldner betreiben solange diese ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank nachkommen. Nach Auffassung von CLLB-Rechtsanwälte bedarf auch die Übernahme eines Darlehensvertrages der Zustimmung des jeweiligen Darlehensnehmers. Die Zustimmung der einzelnen Schuldner wurde offensichtlich beim Ankauf der Darlehensverbindlichkeiten der Hypo Real Estate mit einem Volumen in Höhe von € 3.600.000.000,00 (3,6 Mrd.) durch die US-Amerkikanische Investmentgesellschaft Lone Star nicht eingeholt.






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