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Wichtiger Hinweis für Selbständige


Wie der Reichenbacher Vertrauensanwalt des BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Dieburg) Dr. jur. Ulf Solheid mitteilt, ist die geplante Abschaffung der Übergangsfrist für die freiwillige Arbeitslosenversicherung verfassungswidrig!
Am 01.06.2006 hat die große Koalition im Bundestag im Schnellverfahren rückwirkend zum 31.05.2006 die Möglichkeit für bereits vor dem 01.01.2004 Selbstständige abgeschafft, noch bis 31.12.2006 in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzutreten. Betroffene sollten daher schnellstmöglich noch ihren Antrag stellen. Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Es muss erst noch durch den Bundesrat und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Vor allem aber werden die Sozialgerichte und spätestens das Bundesverfassungsgericht diese Aktion des Gesetzgebers wieder revidieren, da der im Grundgesetz garantierte Vertrauensschutz des Bürgers unzumutbar beeinträchtigt wurde.
Die Gesetzesänderung beim § 434j Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ist gleich aus mehreren Gründen verfassungswidrig:
1. Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG)
Die rückwirkende Streichung der vorher allgemein bekannt gemachten Übergangsfrist verletzt grob den grundgesetzlich verankerten Vertrauensschutz des Bürgers.
2. Verstoß gegen Art. 3 I GG
Die bisherige Gleichbehandlung der Selbstständigen ist nicht mehr gewährleistet. Selbst-ständige, die schon bis Ende 2003 gründeten, werden jetzt grundlos schlechter gestellt, als die Gründer ab 2004.






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