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VIP Medienfonds 3 und 4: Wer zu lange wartet, den bestraft die Verjährung!


Die Nachrichtenlage rund um die VIP Medienfonds 3 und 4 war zuletzt einigermaßen ruhig. Nur die Mel-dung, dass der ehemalige Geschäftsführer Andreas Schmid nach einer Entscheidung des OLG München weiterhin in Untersuchungshaft
bleiben muss, war für die betroffenen Kreise von Interesse. Ruhig und abwartend verhalten sich auch die meisten Kommanditisten der beiden Fonds. In vielen Gesprächen, die die BSZ® e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar mit betroffenen Anlegern geführt hat, werden für dieses Verhalten vor allem zwei Gründe genannt: Zum einen haben die zuständi-gen Finanzbehörden die bislang vorläufig gewährten Steuervorteile noch nicht aberkannt. Zum anderen scheinen die Kommanditeinlagen durch die Garantien der Dresdner Bank und der HypoVereinsbank sicher. Demzufolge gibt es nach verbreiteter Ansicht keinen Schaden. Bei dieser Einschätzung kann es sich aber um einen kostspieligen Trugschluss handeln.






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