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Bank & Sparkasse

DBVI-Fonds/Privatbank Reithinger: Erfahrene BSZ® Anwälte geben kompetenten Rat


Das vorläufige Aus der Privatbank Reithinger lässt nicht nur bei den Einlegern und Sparern viele Fragen offen. Da auch die Anleger der DBVI-Fonds von der Schließung betroffen sind, ist jetzt kompetenter Rat von Anwälten gefragt, die
über Erfahrungen mit Bankinsolvenzen verfügen. „Ähnliches wie jetzt bei der Privatbank Reithinger hat die mit der Führung der BSZ® e. V. Interessengemeinschaft DBVI/Reithinger betraute Kanzlei bereits 2003 bei der Pleite der BFI Bank AG erlebt, “ so der Stuttgarter Bankrechtsexperte und BSZ® Vertrauensanwalt Dr. Steinhübel von der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, „damals konnten wir für unsere Mandanten die Verluste zum größten Teil ausgleichen. Von dieser immensen Erfahrung profitieren jetzt auch die Reithinger-Kunden“. Bei der Privatbank Reithinger ist strikt zu unterscheiden zwischen den Einlegern und Sparern auf der einen Seite und den Fonds-Beteiligten auf der anderen Seite.






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